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Der Vermieter verlangt normalerweise als Sicherheit eine Bankgarantie oder ein Mietzinsdepot. Mehrere Firmen offerieren als Alternative eine Mietkautionsversicherung, neuerdings auch für Geschäftsräume.

Sicherheitsleistung ist Verhandlungssache

Das Mietrecht schreibt keine Sicherheitsleistung des Mieters vor. Früher waren Sicherheiten bei Geschäftsräumen bis zu einem Halbjahresmietzins üblich, heute pendelt sich der Durchschnitt bei drei Monatsmieten ein. Doch Bankgarantie und Mietzinsdepot blockieren liquide Mittel. Zudem ist das Depot des alten Mietverhältnisses bei Abschluss eines neuen Vertrages oft noch nicht freigegeben.

Alternative Mietkautionsversicherung

Wer sein Geld nicht binden will oder nicht genügend Mittel für die Mietsicherheit hat, dem offerieren Versicherungen eine Kautionsversicherung. Die Versicherung bürgt dem Vermieter für die Mietkaution. Der Haken: diese Absicherung muss der Mieter teuer bezahlen. Nebst einer Einschreibegebühr sind Jahresprämien bis zu 5% der Kautionssumme geschuldet. Das kostet ganz schön Geld. Bei einer Sicherheit von 20‘000 Franken zahlt ein Mieter in fünf Jahren knapp 5‘000 Franken Prämie. Wer für dieselbe Zeit ein Mietzinsdepot von 20‘000 Franken leistete, erhält am Schluss den ganzen Betrag zurück und hat – wenn auch nur einen sehr tiefen – Zins auf die hinterlegte Summe.

Mancher Mieter glaubt, mit der Kautionsversicherung gegen Vermieterforderungen geschützt zu sein. Ein Irrtum. Wird die Kautionsversicherung vom Vermieter beansprucht, etwa wegen Beschädigung der Mieträume, so nimmt die Kautionsversicherung Regress auf den Mieter.

Kautionsversicherung nur bei Zustimmung des Vermieters

Die meisten Formularmietverträge zählen als zulässige Sicherheit nur das Mietzinsdepot und die Bankgarantie auf. In diesen Fällen muss der Vermieter keine anderen Sicherheiten akzeptieren. Eine Mietkautionsversicherung soll daher erst abgeschlossen werden, wenn der Vermieter schriftlich zustimmt

Tipps:


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Mit freundlichen Grüssen
Verband der Geschäftsmieter

Dr. Armin Zucker

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