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Im Dickicht der Nebenkostenabrechnung verstecken sich nicht selten unberechtigte Forderungen. Insbesondere bei übermässigem Anstieg kann es sich lohnen, die Abrechnung unter die Lupe zu nehmen.

Besondere Vereinbarung

Nebenkosten sind nur geschuldet, wenn sie vereinbart wurden. Dabei muss jeder einzelne Posten klar deklariert worden sein. Was im Vertrag nicht bezeichnet ist, muss nicht bezahlt werden.

Gebühren, Abgaben und Reparaturen

Gebühren und Abgaben, die der Vermieter auch bei einem Leerstand bezahlen muss, gehören nicht in die Nebenkostenabrechnung. Das Mietrecht sieht das zwingend vor. Anderslautende vertragliche Klauseln sind ungültig. Betroffen sind Posten wie Gebäudeversicherung oder die Gebühren für Regenwasserentsorgung (Meteorwasser).

Reparaturen und Ersatzanschaffungen gehören zum Unterhalt, der mit der Zahlung des Mietzinses bereits abgegolten wird. Diese Kosten haben in der Nebenkostenabrechnung nichts verloren.

Versicherungen

Der Mieter kann sich verpflichten, eine Versicherung abzuschliessen, die Mieterschäden deckt. Für Schäden am Ladenlokal, die er nicht zu verantworten hat, beispielsweise Glasbruch nach Ausschreitungen, muss er sich jedoch nicht versichern. Immer öfter werden aber Kosten für Versicherungen gegen Schäden durch Dritte bei den Nebenkosten aufgeführt. Das ist unzulässig.

Anstieg der Hauswartungskosten

Ein Wechsel bei der Hauswartung/Facility Management bringt oft eine Steigerung der Nebenkosten mit sich – meist ohne ersichtliche Mehrleistung. Der Vermieter muss bei der Suche nach einer neuen Hauswartung auf die Kosten achten und verschiedene Offerten einholen.

Verlangen Sie bei gestiegenen Hauswartungskosten eine Begründung. Der Vermieter muss anhand von Pflichtenheften den Aufwand belegen und darf keine überhöhten Entschädigungen zahlen. Oft verstecken sich auch Reparaturkosten unter dem Titel Hauswartung. Das ist unzulässig.

Einsichtsrecht

Der Mieter hat Anspruch auf eine nachvollziehbare Nebenkostenabrechnung und Einsicht in die Belege. Allerdings muss der Vermieter dem Mieter die Belege nicht zustellen. Es lohnt sich aber, kritische Fragen zu stellen und die Einsicht zu verlangen. Nicht selten werden dann Fehler plötzlich schnell korrigiert.

Tipps:


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Mit freundlichen Grüssen
Verband der Geschäftsmieter

Dr. Armin Zucker

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