Verband der Geschäftsmieter
Mieterumbauten – High Risk Management
30. September – ein beliebter Aus zugstermin bei Geschäftsmietern. Hochsaison auch für unsere Rechtsberatung. Derzeit häufigste Fragen: Muss mich der Vermieter entschädigen für meine Umbau ten? Wieviel habe ich zugute für den neuen Boden, die EDV-Verkabelung, die Klimaanlage?
Ohne Vertrag kein Ertrag
Eine Entschädigung für Erneuerungen und Änderungen an der Mietsache hat nur zugute, wer die schriftliche Zustim mung des Vermieters einholte. Gültig sind auch Unterschriften des Vermieters unter Baugesuche oder Pläne. Hat aber der Vermieter nicht zugestimmt oder bloss mit dem Kopf genickt, dann muss er Ihnen die Investitionen nicht entschä digen. Gleiches gilt, wenn Sie im Miet vertrag auf eine Entschädigung verzich tet haben.
Der Preis ist heiss
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Wert der Investitionen beim Auszug. Für jedes Jahr Gebrauch müs sen Sie sich einen Abzug für Abschrei bung gefallen lassen. Wenn Sie fünf Jahre nach Einbau Ihrer Klimaanlage ausziehen, be kommen Sie 2/3 der In vestition zurück, weil die Lebensdauer 15 Jahre beträgt. Für das Holzparkett kriegen Sie nach 10 Jahren mindestens die Hälfte der Kosten zurück. Wir be dienen Sie gerne mit einer Lebensdauer-Tabelle.
Übrigens: Kleininvestitionen sind ent schädigungslos - die Mieterumbauten müssen einen erheblichen Mehrwert zur Folge haben.
Verflixtes Kleingedrucktes
Im Kleingedruckten steht oft das Recht des Vermieters, trotz erteilter Zustim mung zu Umbauten die Wiederherstel lung des ursprünglichen Zustandes ver langen zu dürfen. Dann stellt der Eigentümer den Geschäftsmieter beim Auszug oft vor die „Wahl“, entweder die Umbau ten zu entfernen oder auf eine Entschä digung zu verzichten. Unser Rat: Geben Sie nicht zu schnell auf. Verwendet näm lich der Vermieter die Einbauten weiter, bleibt Ihr Entschädigungsanspruch intakt. Eine Anfrage beim Nachmieter, ob dieser Ihre Einbauten weiter gebraucht, lohnt sich also.
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Mit freundlichen Grüssen
Verband der Geschäftsmieter
Dr. Armin Zucker