Verband der Geschäftsmieter
Hypozinssenkung
Die Senkung des Hypothekarzinses um einen Viertelprozent hat Hoffnung auf tiefere Mie ten geweckt. Ob diese Hypozinsrunde für Sie Einsparungen bringt, beurteilt sich nach Ihrem Mietvertrag.
A. Mietvertrag ohne Indexklausel
Der Rutsch von 5 1/2 % auf 5 ¼ % Hypozins bewirkt einen gesetzlichen Anspruch auf 2,44 % tiefere Mieten auf den nächsten Kündigungstermin (meistens 1. April 1996). Hat der Vermieter nicht alle früheren Senkungsrunden von 7 % auf 5,5 % an Sie weitergege ben, steigt der Herabsetzunganspruch bis auf 15 %.
Der Vermieter kann allerdings Erhöhungsgründe, die seit der letzten Mietzinsanpassung eingetreten sind, verrechnen. Konkret auszugleichen ist die allgemeine Teuerung (1 % pro Jahr laut verbreiteter Praxis) und 40 % der Teuerung gemäss Landesindex. Seit der letzten Senkungsrunde im April 1994 dürfen die Vermieter bis heute bereits 2,24 % Teue rung verrechnen.
Fazit: Aussicht auf Mietzinssenkung besteht nur dort, wo der Vermieter frühere Hypozins senkungen nicht weitergegeben hat. In allen übrigen Fällen ist bis zur nächsten Hypo zinssenkung auf 5 % zuzuwarten.
B. Mietverträge mit Indexklausel
Ihr Mietvertrag hat eine feste Laufzeit von mindestens fünf Jahren und enthält eine Indexklausel. Hier haben Erhöhungen oder Senkungen des Hypothekarzinses keinen Einfluss auf den Mietzins während der Vertragsdauer. Entscheidend für die Veränderung der Mie te ist alleine der Landesindex.
Ausnahme: Für Mietverträge mit Beginn vor dem 1. Juni 1990 gilt das alte Mietrecht. Dieses lässt auch bei indexierten Mietzinsen einen Herabsetzungsanspruch wegen gesunkenen Hypothekar zinsen zu.
Achtung: Auch bei indexierten Mietverträgen gibt es einen Hoffnungsschimmer. Mancher Vermieter teilte Erhöhungen wegen Indexsteigerung nicht auf amtlichem Formular mit. Dieser Formmangel macht die Erhöhung nichtig. In der Vergangenheit bezahlte Indexer höhungen, die lediglich mit Brief bzw. Einschreiben mitgeteilt wurden, können vom Mieter zurückgefordert werden.
Mit freundlichen Grüssen
Verband der Geschäftsmieter
Dr. Armin Zucker