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Während der festen Vertragsdauer sind Mietzinserhöhungen nur ausnahmsweise zulässig. Nun versuchen Vermieter, diesen Grundsatz zu umgehen. Nehmen Sie deshalb die nächste Mietzinserhöhung genau unter die Lupe.

Gesetzliche Vorschrift

Mietzinsanpassungen sind nur auf einen Kündigungstermin zulässig. Bei fester Laufzeit ist dies das Vertragsende bzw. das erstmögliche Kündigungsdatum. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Anfangsmiete fix. Der Hypothekarzins etwa hat in solchen Fällen keinen Einfluss mehr auf den Mietzins.

Drei Ausnahmen

In drei Fällen darf der Vermieter auch während der festen Mietdauer eine Erhöhung verlangen:

Vorbehalte bei Vertragsschluss

Vermehrt stossen wir neuerdings bei Geschäftsmietverträgen auf Mietzinsreserven, sogenannte Vorbehalte (siehe Beilage), die für Zinserhöhungen auch vor Vertragsende verwendet werden.

 

Mit freundlichen Grüssen
Verband der Geschäftsmieter

Dr. Armin Zucker

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