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Was für ein Sommer! Gewiss, wettermässig verhangen, dafür sonnig an der Mietfront. Es hagelt nur so neue Urteile und Trends zu Gunsten der Mieter. Lesen Sie selbst.

1. Verlängerungsoption - das Nein des Bundesgerichts

Viele Geschäftsmietverträge geben dem Mieter via Optionsklausel das Recht auf Verlängerung des Mietverhältnisses. Verbunden ist die Option meist mit dem Recht des Vermieters, den Mietzins bei Vertragsende an die Marktmiete anzupassen. Können sich Vermieter und Mieter über den neuen Mietzins nicht einigen, so galt bisher der Mietvertrag weiter und der Mietzins wurde vom Gericht oder Experten festgelegt. Nach einem neuen Bundesgerichtsurteil gilt dies nicht mehr, sondern die Verlängerung kommt nicht zustande. Vermieter mit guten Standorten schreiten jetzt zu Kündigungen, um höhere Mietzinsen durchzusetzen. In einem Pilotprozess klärten wir, wie Sie sich erfolgreich wehren können. Mehr dazu in unserem Newsletter im September 2005.

2. "Büros suchen Mieter"

So beschreibt die NZZ jüngst die Lage auf dem Büroflächenmarkt. Anhaltend hohe Leerstände bestehen weiterhin in den Grossräumen Zürich, Basel, Bern und Lausanne und in allen peripheren Regionen. Zwar sind die Mieten statistisch nur wenig gesunken. Doch nahm die Verhandlungsbereitschaft der Vermieterschaft nachhaltig zu. Frühere Tabus wie mietfreie Zeiten, Staffelung von Mieten, Beteiligung an der Finanzierung nutzerspezifischer Ausbauten, Länge des Vertrages oder Mitfinanzierung des Umzuges gehören neu zum Handlungs-spielraum. Der Verband der Geschäftsmieter stellt seinen Mitgliedern Mustertexte für solche Vertragsklauseln zur Verfügung. Nutzen Sie die Gunst der Stunde, einen flexiblen und kostengünstigen Mietvertrag für Ihr Unternehmen auszuhandeln.

3. Nebenkosten als Dauerbrenner

Unsere Rechtsberater verzeichnen eine stetige Zunahme unkorrekter Nebenkostenabrechnungen. Geraten die Mietzinsen unter Druck, so versucht manch ein Vermieter, die schwindende Rendite mit der Überwälzung möglichst vieler Nebenkosten wettzumachen. So gelangen neue Positionen in die Abrechnungen, die nicht im Mietvertrag aufgezählt sind. Dies ist unzulässig. Ansteigend sind die Fälle von Verwaltungskosten, welche Vermieter in Rechnung stellen, auch wenn weder der Umfang noch die Höhe dieser Kosten rechtlich lupenrein sind. Auf eine längere Laufzeit gerechnet, können da zigtausende Franken eingespart werden, wenn Sie wissen, wie.

 

Mit freundlichen Grüssen
Verband der Geschäftsmieter

Dr. Armin Zucker

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