Verband der Geschäftsmieter
Euro 08 - Katzenjammer und Fair Play
Trotz Abschiedsgeschenk an Köbi Kuhn war die EM bislang eine Enttäuschung für die Schweiz. Fahrverbote, Fanmeilen und Public Viewing behindern markant den Betrieb vieler Geschäftsinhaber. Ist man ein schlechter Patriot vor dem Hintergrund eingebrochener Umsatzzahlen eine Herabsetzung des Mietzinses zu verlangen? Wir vom Verband der Geschäftsmieter meinen nein, handelt es sich dabei um nichts anderes als Fair Play zwischen Mieter und Vermieter.
Euro 08 als Mangel?
Zahlreiche Ladenbesitzer und
Gewerbetreibende müssen diese drei Wochen als Verlustgeschäft abhaken.
Die grossräumige Sperrung von Strassenraum und Fanmeilen, Public Viewings
vertreiben zuhauf Lauf- und Stammkunden.
Ein mietrechtlicher Mangel ist eine
Abweichung des Ist-Zustandes der Mietsache vom vertraglich geschuldeten Soll-Zustand.
Kann die Euro 08 zu einem Mangel führen? Ja, weil das Vorliegen eines Mangels
verschuldensunabhängig ist und ein taugliches Objekt geschuldet wird. Wenn
die Gebrauchstauglichkeit eingeschränkt ist, so liegt der Mangel vor.
Baulärm auf einem Nachbargrundstück bildet anerkanntermassen einen Mangel.
Es gibt keinen sachlichen Grund, die Störung des Betriebs durch die Euro
08 anders zu behandeln.
Wie setzen Sie den Anspruch durch?
Zuerst
beim Vermieter eine Mietreduktion im Verhältnis zum Ausmass der Störung
fordern. Bei Foul folgt der Freistoss bei der Schlichtungsbehörde.
Achtung:
die Rechtsprechung bei der Festsetzung des Herabsetzungsanspruchs hätte schon
längst eine gelbe Karte verdient. Die tiefen Ansätze der Gerichte sind
in etwa so lebensfremd wie die Hoffnung auf den helvetischen Titelgewinn.
Schadenersatz vom Staat, nicht vom Vermieter
Schadenersatz aus
Mietrecht gibt es nur bei Verschulden des Vermieters. Die Beeinträchtigungen
durch die Euro 08 gehen nicht vom Vermieter aus, weshalb der Mieter von ihm keinen
Ersatz des entgangenen Gewinns verlangen kann. Allerdings sind belegte Umsatzeinbrüche
ein Indiz dafür, dass die Gebrauchstauglichkeit des Mietobjekts eingeschränkt
war und somit Anspruch auf Herabsetzung des Mietzinses besteht.
Wo das Gemeinwesen
den Besitz stört, haftet es, auch gegenüber den Ladenbesitzern und Vermietern.
Muss der Vermieter deswegen die Miete senken, kann er Regress auf die Gemeinde
nehmen.
Tipps
- Störungen sofort dem Vermieter melden, und dann Mietzinsreduktion verlangen
- Umsatzeinbruch und Störungen
belegen
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Mit
freundlichen Grüssen
Verband der Geschäftsmieter
Dr. Armin Zucker