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Die schlechte Konjunkturlage macht Einsparungen in allen Bereichen notwendig. Die Miete, nach dem Wareneinkauf und den Personalkosten meist der drittgrösste Posten, verdient Aufmerksamkeit. Denn auch in laufenden Mietverträgen sind Kosteneinsparungen möglich.

OOps - ein Rechenfehler …

Mietzinserhöhungen sind oft fehlerhaft. Meistens zum Nachteil des Mieters - ein Zufall? Selbst bei einfachen Indexerhöhungen stossen wir auf Fehler, etwa unkorrekter Basismietzins oder zu hohe Indexsteigerung. Fazit: Jede Mietzinserhöhung innert Frist durch den Experten überprüfen lassen.

Heiz- und Nebenkosten

Der Vermieter darf Heiz- und Nebenkosten dem Geschäftsmieter nur überwälzen, wenn dies ausdrücklich und detailliert im Mietvertrag vorgesehen ist. Steht die Aussonderung der Nebenkosten im Kleingedruckten (AGB), oder sind die Nebenkosten ungenau oder pauschal aufgeführt, so muss der Vermieter und nicht der Mieter die Nebenkosten zahlen. Zu viel bezahlte Heiz- und Nebenkosten sind zehn Jahre rückforderbar, wobei der Mieter innert einem Jahr nach Entdeckung des Fehlers reagieren muss.

Unzulässige Überwälzung von Unterhaltskosten

Viele der von uns geprüften Nebenkostenabrechnungen enthalten auch Reparatur- und Unterhaltskosten. Das ist unzulässig. Unterhalt und Reparaturen sind zwingend im Mietzins enthalten und müssen alleinig vom Vermieter getragen werden.

Zu hohe Verwaltungskosten

Je nach Kanton dürfen Verwaltungskosten von 2-3% auf dem Nebenkostentotal erhoben werden. Grössere Verwaltungen erheben deutlich höhere Verwaltungskosten. Zu Unrecht, wie ein neueres Urteil aus dem Kanton St. Gallen zeigt. Selbst solch kleine Beträge machen auf lange Laufzeit eine beträchtliche Summe aus.

Übermässige Mietzinserhöhungen bei Sanierungen

Bei umfassenden Sanierungen darf der Vermieter pauschal 50-70 % der Gesamtkosten als wertvermehrende Arbeiten auf den Mietzins überwälzen. Häufig verpacken Eigentümer überfällige Unterhalts- und Reparaturarbeiten in die Sanierung, um sie so als "Mehrwert" auf die Miete abzuwälzen. Eine solche Mietzinserhöhung ist derart komplex, dass sie auf jeden Fall durch den Geschäftsmieterverband überprüft werden sollte.

Tipps

 

Noch Fragen? Profitieren Sie von unserem Beratungsservice – für Mitglieder kostenlos!

 

Mit freundlichen Grüssen
Verband der Geschäftsmieter

Dr. Armin Zucker

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