Verband der Geschäftsmieter
Neue Hypozinssenkung
Schon wieder steht eine neue Hypothekarzinsrunde vor der Tür. Die Zürcher Kantonalbank kündigte an, den Leitzinssatz um ein weiteres Viertelprozent von 4,75% auf 4,5% zu senken.
2,91 Prozent Senkung
Die angekündigte Hypozinssenkung auf 4 ½% entspricht einer Reduktion der Nettomiete um 2,9%. Falls Ihr Vermieter die letzte Hyposenkung vom Herbst 1996 von 5% auf 4 ¾% nicht weitergab, beträgt die Herabsetzung gar 5,1%. Das zahlt sich aus. Die Reduktionen verringern sich, wenn der Vermieter Teuerung, Kostensteigerungen und Vorbehalte verrechnet.
Senkungstermine
Eine Mietzinssenkung ist erst auf den nächstmöglichen Kündigungstermin wirksam. Das ist bei Geschäftsliegenschaften in den meisten Kantonen der 30. September 1997.
Hat Ihr Mietvertrag eine feste Laufzeit, gibt es allerdings bis zum Vertragsende keinen Herabsetzungsanspruch. Ausnahmen sind möglich bei einer vorzeitigen Kündigungsoption des Mieters und bei indexierten Mietverträgen mit Beginn vor 1. Juli 1990.
Das Vorgehen
- Stellen Sie ein Herabsetzungsbegehren.
- Das Herabsetzungsbegehren muss bis 31. März 1997 eingeschrieben beim Vermieter eintreffen.
- Der Vermieter hat innert 30 Tagen seit Empfang Stellung zu nehmen.
Reagiert der Vermieter nicht oder sind Sie mit seiner Antwort nicht einverstanden, so müssen Sie innert 30 Tagen ab Erhalt der Antwort, bzw. vom Ablauf der gesetzten Frist, an die Schlichtungsbehörde gelangen.
- Fordern Sie selbst bei fester Laufzeit eine freiwillige Senkung des Mietzinses.
- Gefährdet die hohe Miete die Existenz Ihres Unternehmens, denken Sie rechtzeitig an notwendige Vorkehrungen.
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Mit freundlichen Grüssen
Verband der Geschäftsmieter
Dr. Armin Zucker