Verband der Geschäftsmieter
Tiefere Mieten - die Ausnahme für Geschäftsmieter
Die drastischen Hypothekarzinssenkungen des letzten Jahres wirken sich auf die Miete aus. Der Referenzzinssatz sinkt auf 3,25 %. Damit besteht ein Anspruch auf Mietzinssenkung von rund 3 %. Profitieren werden die Wohnungs-, aber nur wenige Geschäftsmieter.
Mietanpassungen bei Geschäftsmiete
Glücklich die Geschäftsmieter mit unbefristetem
Mietvertrag. Bei Ihnen gelten die Regeln der Wohnungsmiete, d.h. die Senkung des
Referenzzinssatzes bewirkt einen Anspruch auf Reduktion des Mietzinses.
Dagegen sind bei Mietverträgen mit fester Laufzeit (die Mehrheit der Geschäftsmietverträge) Anpassungen der Miete zufolge Referenzzinssatzänderung erst auf Vertragsende möglich. Der Rutsch des Referenzzinssatzes hat also für diese Geschäftsmieter vorderhand keine Wirkung. Relevant ist hier aber der Landesindex der Konsumentenpreise, ist doch bei beinahe allen Geschäftsflächen-Verträgen der Mietzins an diesen gekoppelt. Seit April 2008 ist die Teuerung mit -0.15 % negativ. Das ergibt zwar heute noch keinen spürbaren Mietzinsherabsetzungsanspruch. Doch bei Fortgang sinkender Teuerung könnte sich im nächsten Jahr ein negativer Index mit Senkungspotenzial ergeben.
Wichtige Ausnahmen
Die Indexierung des Mietvertrages setzt eine fünfjährige Mindestdauer voraus. Wird ein Mietvertrag mit Indexklausel nach Ablauf der festen Vertragsdauer stillschweigend fortgesetzt, gilt das Mietverhältnis als unbefristet. Zur Anwendung kommen dann die Regeln der Wohnungsmiete, d.h. es gilt der Referenzzinssatz. In einem solchen Fall kann auf den nächstmöglichen Kündigungstermin hin unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist eine Mietzinsherabsetzung verlangt werden.
Umfang der Senkung
Der tiefere Referenzzinssatz ergibt einen Anspruch auf Mietzinsreduktion von 2,91 %. Der Vermieter darf gegen diesen Senkungsanspruch 40 % der Teuerung sowie allgemeine Kostensteigerungen aufrechnen. Ist die Teuerung beispielsweise seit April 2007 berücksichtigt, reduziert sich der Anspruch auf Mietzinssenkung auf 2,12 %.
Tipps
- Bei laufenden Verträgen mit fester Dauer ist die Senkung des Referenzzinssatzes auf Oktober 2009 hin ohne Wirkung.
- Indexierte Geschäftsmietverträge sind vom Referenzzinssatz ebenfalls nicht betroffen.
- Falls Ihr Mietvertrag nach Ablauf der letzten festen Vertragsdauer stillschweigend fortgesetzt wurde, haben Sie einen Senkungsanspruch
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Mit
freundlichen Grüssen
Verband der Geschäftsmieter
Dr. Armin Zucker