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Vermieter verlangen oft eine Absicherung gegen Mietzinsausfall und Beschädigung der Mietsache. Für Geschäftsobjekte hat sich die Bankgarantie bis zu einem Halbjahresmietzins eingebürgert. In Zeiten des knappen Geldes müssen die damit verbundenen Kosten und Risiken neu überdacht werden.

Vertragsfreiheit bei Geschäftsmiete

Mieter haben Sicherheiten nur dann an den Vermieter zu leisten, wenn es so im Mietvertrag abgemacht wird. Die Stellung einer Sicherheit ist also Verhandlungssache. Anders als bei der Wohnungsmiete können bei der Geschäftsmiete Sicherheiten in verschiedener Form vorkommen. Gebräuchlich sind die Bankgarantie. Die Höhe der Sicherheit ist bei kommerzieller Anmietung gesetzlich nicht geregelt. Eigentümer verlangen in der Regel ein bis sechs Monatsmieten als Sicherheit.

Risiken der Bankgarantie

Die Bankgarantie ist für den Vermieter wie Bargeld. Er kann seine Forderungen gegen den Mieter jederzeit eintreiben, ohne dass der Geschäftsmieter dagegen Einwände erheben kann. Selbst ungerechtfertigte und bestrittene Ansprüche können auf diese Weise einkassiert werden.

Bankbürgschaft als Alternative

Will der Vermieter dagegen bei einer Bankbürgschaft zu Geld kommen, fragt die Bank zuerst den Geschäftsmieter an, ob er damit einverstanden sei. So wird vermieden, dass der Vermieter ungerechtfertigte oder bestrittene Forderungen eintreiben kann. Bei Einspruch des Mieters muss der Vermieter bei der Bankbürgschaft zuerst ein Urteil erstreiten, bevor er zum Geld kommt.

Teure Bankgarantie

Für eine Bankgarantie und Bankbürgschaft müssen Vermögenswerte in mindestens gleicher Höhe hinterlegt werden. Zusätzlich sind Spesen von rund 1 % der gesicherten Summe pro Jahr zu bezahlen. Auf längere Laufzeiten hinaus verursacht eine Bankgarantie oder Bankbürgschaft erhebliche Kosten, ganz abgesehen von den blockierten Betriebsmitteln.

Tipps


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Mit freundlichen Grüssen
Verband der Geschäftsmieter

Dr. Armin Zucker

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