Verband der Geschäftsmieter
Kündigung wegen Sanierung, es kann jeden treffen
Trotz Rezession haben Umbauten und Sanierungen Hochkonjunktur. Mieter ganzer Häuserreihen erhalten mittlerweile wegen Sanierungen die Kündigung. Mit der Neuvermietung wird die Rendite maximiert. Die Leerkündigung mit anschliessender Sanierung wird zur Anlagemöglichkeit, und das Bundesgericht nickt ab.
Relevanz für Geschäftsmieter
Gefährdet
sind alle Mieter mit einem unbefristeten Mietvertrag. Das sind zunehmend auch
Geschäftsmieter bei Ablauf des Mietvertrages oder nach gescheiterter Verlängerungsoption.
Das Bundesgericht schützt Leerkündigungen
Eine Kündigung wegen umfassender Sanierung ist laut Bundesgericht nicht missbräuchlich. Dies selbst dann nicht, wenn sich der Mieter bereit erklärt, die Unannehmlichkeiten der Bauarbeiten in Kauf zu nehmen und im Mietobjekt zu verbleiben. Es sei dem Vermieter nicht zuzumuten, wegen dem Verbleiben des Mieters bautechnische und organisatorische Erschwerungen der Sanierung in Kauf zu nehmen (Urteil vom 12.11.2008, in mp1/09, S. 43ff).
Ausnahmen zu Gunsten des Mieters
Immerhin zählt das
Bundesgericht auch Fälle auf, bei denen eine Vermieterkündigung bei
Sanierung missbräuchlich ist. So bei Arbeiten, deren Durchführung durch
das Verbleiben der Mieter im Mietobjekt nicht oder nur unerheblich erschwert oder
verzögert wird. Als Beispiele nennt das Bundesgericht Aussenrenovationen
oder Balkonanbauten.
Eine wichtige Ausnahme sollte auch dann bestehen,
wenn der Mieter bereit ist, während den Sanierungsarbeiten das Mietobjekt
zu verlassen. Dann werden die Sanierungsarbeiten durch den Mieter weder erschwert
noch verzögert, eine Kündigung wäre also missbräuchlich. Mit
Vorteil erklärt der Mieter proaktiv bei einer anstehenden Sanierung die Bereitschaft
zum freiwilligen Auszug während den Bauarbeiten, um einer Kündigung
vorzubeugen.
Schutz durch Kündigungssperrfrist
Das Bundesgericht fördert mit seiner Rechtsprechung die Spekulanten. Mit der Begründung "Sanierung" erhalten die Vermieter einen Freipass für Leerkündigungen. Oberflächlich sanierte Objekte werden mit happigen Mietzinsaufschlägen neu am Markt positioniert. Insbesondere Ladenlokale an attraktiven Lagen sind gefährdet, aber auch normale Büros kann es treffen. Durch geschicktes Verhalten im Vorfeld einer Sanierung kann der Mieter versuchen, eine Kündigungssperrfrist zu erwirken, um so länger im Mietobjekt zu verbleiben. Eine erfolgreiche Anfechtung der Nebenkostenabrechnung löst beispielsweise die dreijährige Kündigungssperre aus.
Tipps
- Bei Sanierungen sogleich den Auszug während der Bauzeit anbieten.
- Kündigungssperre auslösen zum Schutz vor Leerkündigungen.
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Mit
freundlichen Grüssen
Verband der Geschäftsmieter
Dr. Armin Zucker