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Paradoxe Zustände bei Geschäftsräumen. Neumieter haben gute Karten. Sie können aufgrund zurückgehender Nachfrage und erhöhtem Druck auf die Mietpreise gute Konditionen aushandeln. Altmieter dagegen werden mit massiven Mietzinserhöhungen bei Vertragsende konfrontiert und stehen vor der "Wahl": ausziehen oder mehr bezahlen.

Rechtslage bei Vertragsablauf

Läuft der Mietvertrag auf ein Fixdatum ab, so kann der Vermieter frei darüber entscheiden, ob er den Vertrag mit dem Altmieter fortsetzen will und zu welchen Konditionen. Eine Beschränkung des Mietzinsaufschlages gibt es leider nicht. Knallhart nutzen Verwaltungen und Eigentümer diese Situation. Weil Unternehmen oft mit dem Standort verwurzelt sind, dort ihre Stammkundschaft haben und viel Geld in die Lokalitäten investierten, sind sie wenig flexibel. So werden trotz sinkendem Mietzinsniveau massive Erhöhungen durchgeboxt.

Trostpflaster Erstreckung

Befristete Mietverträge sind erstreckbar. Das Gesuch ist spätestens 60 Tage vor Vertragsablauf bei der Schlichtungsbehörde zu stellen. Langjährige Mieter gewinnen je nach den Umständen ein bis zwei zusätzliche Jahre. Längere Erstreckungen gibt es bei befristeten Mietverträgen kaum. Wichtig: Wird der Geschäftsmieter in den Mietlokalen nach Vertragsablauf geduldet, beispielsweise wegen laufenden Verhandlungen, so entsteht ein unbefristetes Mietverhältnis, das nur noch mit Kündigung aufgelöst werden kann (siehe unten).

Glück im Unglück bei Kündigung

Sieht der Mietvertrag dagegen eine Kündigung nach der festen Vertragsdauer vor, ist der Geschäftsmieter weit weniger erpressbar. Kündigt ihm der Vermieter nämlich mit der Begründung, ein Dritter werde für das Mietobjekt mehr zahlen, kann er diese Kündigung anfechten. Der Vermieter muss dann beweisen, dass die bisherige Rendite ungenügend war. Beim derzeit historisch tiefen Referenzzinssatz müsste die Rendite unter 3,5 % liegen. Das ist selten, liegt doch die durchschnittliche Rendite bei derzeit 6,1 %. Solche Kündigungen haben oft den Zweck, vom alten Mieter mehr Mietzins zu erhalten. Eine Anfechtung bewegt manchen Vermieter dazu, faire Konditionen anzubieten.

Tipps


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Mit freundlichen Grüssen
Verband der Geschäftsmieter

Dr. Armin Zucker

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