Verband der Geschäftsmieter
Kündigungsschutz bei Sanierungskündigung
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Kündigungsschutz bei Sanierungskündigung
Grundsätzlich ist es zulässig, einen unbefristeten Mietvertrag aufgrund einer Totalsanierung der Liegenschaft zu kündigen. Oft sind nicht nur Wohnungs- sondern auch Geschäftsmieter von diesen Leerkündigungen betroffen. Auf den ersten Blick bietet der Mieterschutz nur die Möglichkeit der Erstreckung. Doch unter Umständen kann die Kündigung sogar aufgehoben werden.
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Downloads
- Merkblatt «Mietzinsherabsetzung infolge behördlich angeordneter Betriebsschliessung» [PDF]
- Anleitung «Wenn der Vermieter den Mietzins nicht senken will» [PDF]
- Merkblatt «Gang vor Schlichtungsbehörde» [PDF]
- Merkblatt «Umgang mit angedrohten Zahlungsverzugskündigungen» [PDF]
- Merkblatt «Umgang mit Betreibungen» [PDF]