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Gründe für die Untervermietung gibt es viele: Ungenutzte Räume, Senkung der Fixkosten oder ein "Shop in Shop" zur Aufwertung und Ergänzung des eigenen Ladengeschäfts.

Untervermieter = Vermieter

Die zwingenden Mieterschutzbestimmungen gelten auch zwischen dem Hauptmieter und dem Untermieter. D.h. der Hauptmieter muss gegenüber dem Untermieter alle Formalitäten einhalten und dessen Rechte beachten. Er schlüpft in die Rolle des Vermieters. Umgekehrt hat der Untermieter gegenüber dem Hauptmieter dieselben Rechte und Pflichten wie ein "normaler" Geschäftsmieter dem Eigentümer gegenüber. Deshalb ist bei der Abfassung des Untermietvertrages grosse Sorgfalt geboten. Vorlagen der Hauseigentümerverbände können eine Orientierungshilfe sein. Bei komplexen Hauptmietverhältnissen ist aber der Fachmann beizuziehen.

Tretminen in der Praxis

Neben- und Betriebskosten sind im Untermietvertrag detailliert aufzuzählen. Ein pauschaler Hinweis auf den Hauptmietvertrag oder eine mündliche Abmachung gelten im Streitfall nicht

Eine Mietzinserhöhung muss der Hauptmieter dem Untermieter mit amtlich genehmigtem Formular anzeigen. Eine automatische Überwälzung von Mietzinserhöhungen im Hauptmietverhältnis auf den Untermieter ist nicht möglich.

Auch bei Kündigungen des Untermietvertrages gelten alle mietrechtlichen Vorschriften: amtliches Formular und Einhaltung von Fristen und Terminen. Der Untermieter kann die Kündigung anfechten und Erstreckung verlangen.

Dem Untermieter stehen bei Schäden und Mängeln sämtliche Mängelrechte gegen den Hauptmieter offen. Dieser ist verantwortlich, dass die Mängel behoben werden. Der Hauptmieter kann sich auch nicht aus der Verantwortung ziehen, indem er auf ein Verschulden des Eigentümers verweist.

Sicherheiten verlangen

Untermieter können viel Schaden anrichten. Daher soll der Hauptmieter vom Untermieter eine Sicherheit verlangen. Empfehlenswert ist eine Sicherheit von mindestens drei Monatsmieten, die der Untermieter entweder auf ein Kautionskonto einzuzahlen oder mit Bankgarantie sicherzustellen hat.

Tipps


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Mit freundlichen Grüssen
Verband der Geschäftsmieter

Dr. Armin Zucker

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