> zurück

Mietzinsanpassung bei Vertragsablauf

Ihr Mietvertrag läuft ab und Sie möchten verlängern. Problemlos, meinen Sie? Weit gefehlt! Vertragserneuerung und Mietzinsanpassung bei Vertragsablauf sind ein juristisches Minen feld. Orientierungshilfe geben neuere Urteile des Bundesgerichtes.

Wegfall der Indexierung des Mietzinses

Wird ein ursprünglich auf fünf Jahre abgeschlossener Mietvertrag nach Ablauf der festen Vertragsdauer stillschweigend oder ausdrücklich als unbefristetes Mietverhältnis fortgesetzt, fällt die Indexierung dahin, es sei denn, der Vermieter ist auch in der folgenden Periode fünf Jahre gebunden.

Bundesgericht 4.2.97

Staffel- und Indexklausel: Kumulation ungültig

Für eine Mietzins-Staffelung und überhaupt für weitere Mietzins-Erhöhungen bleibt kein Platz, wenn ein Mietvertrag bereits mit einer Indexierungsklausel versehen ist und auf deren Grundlage eine Mietzinsanpassung schon stattgefunden hat.

Bundesgericht 17.11.97

Indexierte Miete - Mietzinserhöhung nach Ablauf der Mindestdauer

Nach Ablauf der indexierten Mietdauer kann der Mietzins nach absoluter Methode neu festgelegt werden. Der Vermieter darf erhöhen, falls der Mietzins keinen genügenden Ertrag abwirft. Eine solche Anpassung ist allerdings sofort bei Ablauf des Vertrages geltend zu machen. Bleibt der Vermieter untätig, kann er später eine Mietzinserhöhung bloss noch mit Faktoren begründen, die sich seit dem Ablauf der Mindestdauer verändert haben.

Bundesgericht 4.2.97

Mietvertragsänderung in gegenseitigem Einvernehmen ohne Formular

Eine einvernehmliche Mietzinserhöhung ohne Formular ist ausnahmsweise zulässig. Sie setzt voraus, dass der Mieter über die Anfechtungsmöglichkeit informiert war und dass er mit dem Verzicht auf das Formular bewusst zum voraus auf die Anfechtung verzichtet hat. Weiter muss jeglicher Druck, namentlich durch Kündigungsandrohung, ausgeschlossen sein. Ein Verzicht auf die Formularpflicht ergibt sich jedenfalls nicht alleine aus der Unterschrift des Mieters unter eine vom Vermieter vorbereitete Vertragsänderung.

Bundesgericht 10.12.96

Noch Fragen? Profitieren Sie von unserem Beratungsservice – für Mitglieder kostenlos!

 

Mit freundlichen Grüssen
Verband der Geschäftsmieter

Dr. Armin Zucker

> zurück