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Die Einbruchswelle in den grossen Agglomerationen der Schweiz setzt sich fort. 1998 wurden 25% mehr Einbrüche bei der Polizei registriert als im Vorjahr.

Schäden, die der Vermieter decken muss

Einbruch- und Vandalenschäden am Gebäude selbst, so an der Fassade und an der Eingangstüre, sind grundsätzlich vom Vermieter zu beheben. Das gilt auch für bestimmte Schäden an der Mietsache: zum Beispiel für aufgebrochene Innentüren, Beschädigungen durch Herausbrechen eines Tresors oder eingeschlagene Fenster. Die Abwälzung der Kosten auf die Versicherung des Mieters ist unzulässig, sofern nicht ausdrücklich vereinbart (z.B. Glasbruchversicherung des Mieters).

Vermieter haftet für gestohlene Sachen

Vermieterseits unterlassene Reparaturen am Einbruchschutz machen den Eigentümer haftbar für gestohlene oder beschädigte Ware. Wertgegenstände hat der Mieter allerdings gesichert aufzubewahren. Ausserdem muss der Mangel den Einbruch ermöglicht haben. Das Bundesgericht hat das kürzlich damit begründet, dass auch eine verschlossene Türe einen Einbruch nicht immer verhindern könne.

Teure Vergesslichkeit

Der Geschäftsmieter hat dafür zu sorgen, dass Türen und Fenster in seiner Abwesenheit verschlossen sind und die Schlüssel zu seinem Geschäft nicht verloren gehen. Tut er das, haftet er – andere Abreden vorbehalten – einzig für die Gegenstände, die innerhalb seines Geschäftes gestohlen oder beschädigt wurden. Kommt er diesen Pflichten nicht nach, hat er allfälligen Schaden auch bei anderen Mietern zu beheben.

Einbruchschutz erneuern bei Mietbeginn

Der Vermieter hat dem Mieter die Mietsache in gebrauchstauglichem Zustand zu überlassen. Das heisst aber nicht, dass ein Gebäude deswegen auch einbruchsicher zu sein hat. Ist der Einbruchschutz unbefriedigend oder veraltet, so handeln Sie Verbesserungen bei Mietbeginn aus. Denn später ist der Vermieter nicht verpflichtet, den Einbruchsschutz auf dem neuesten Stand zu bringen. Dieses Vorgehen liegt auch im Interesse des Vermieters: Er hat ja die Kosten für Einbruchschäden am Gebäude selbst zu tragen.

 

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Mit freundlichen Grüssen
Verband der Geschäftsmieter

Dr. Armin Zucker

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