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Weihnachten 1995 – Zeit für ein Miet zinsgeschenk? Sie wissen es bereits: Auf breiter Front haben die Kantonal banken die Hypothekarzinsen auf 5 % gesenkt. Geschäfts- und Wohnungs­mieter haben deshalb einen

Senkungsanspruch von 4,8% - 15,3%

Hat der Vermieter bisher bei jeder Hypo runde reduziert, beträgt die Senkung diesmal 4,8%. Falls der Vermieter frühere Senkungen nicht an Sie weitergegeben hat, steigt der Herabsetzungsanspruch bis auf 15,3 %.

Verrechnung des Vermieters

Allerdings darf der Vermieter den Sen kungsanspruch mit Erhöhungsgründen verrechnen, die seit der letzten Anpassung infolge Inflation aufgelaufen sind - namentlich für Kaufkraftsicherung (BIGA-Index) sowie für die allgemeine Teuerung der laufenden Kosten (1 % pro Jahr). Die Inflation ist zur Zeit tief. Der Herab setzungsanspruch vieler Mieter wird des halb die Verrechnungsforderung der Ver mieter übersteigen. Verweigert der Ver mieter eine Senkung wegen ungenü gender Rendite, verlangen Sie seine Renditerechnung.

Herabsetzungsbegehren bis 20 Dezember 1995 stellen

Hat Ihnen der Vermieter noch keine Herabsetzung angekündigt, so müssen Sie jetzt tätig werden. Fordern Sie Ihren Vermieter eingeschrieben zur Senkung des Mietzinses auf den nächsten Kün digungstermin auf. Dieser Brief - mit Frist von 30 Tagen zur Beantwortung - muss bis Ende Dezember 1995 beim Ver mieter eintreffen. Deshalb das Versand datum 20. Dezember 1995 vormerken. Bei Geschäftsräumen gilt eine gesetz liche Kündigungsfrist von minimal sechs Monaten. Sie können deshalb frühestens auf 1. Juli 1996 die Herabsetzung verlan gen. Prüfen Sie in Ihrem Mietvertrag, ob dieses Datum als Kündigungstermin vor gesehen ist. Sonst gilt das nächstfol gende Kündigungsdatum.

Achtung bei befristeten Mietverträgen

Bei Mietverhältnissen mit fester Vertrags dauer haben Senkungen des Hypothe karzinses keinen Einfluss auf den Miet zins während der Laufzeit. Ist Ihr fester Mietvertrag inzwischen abgelaufen, so wandelte er sich zu einem unbefristeten Verhältnis um. Dann stehen Ihnen wieder alle Herabsetzungsansprüche zu. Es lohnt sich also, einen Blick in den bejahr ten Mietvertrag zu werfen.

Zankapfel: Index- und Staffelmiete

Bei Index- und Staffel-Mietverträgen mit Beginn vor dem 1. Juni 1990 hat der Ge schäftsmieter einen Herabsetzungsan spruch, weil das alte Mietrecht gilt. Aus serdem kann er sich auf gesunkene Orts- und Quartiermieten berufen. Die Vermie terverbände wehren sich allerdings ge­gen die Anwendung des alten Mietrech tes in solchen Fällen.

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Mit freundlichen Grüssen
Verband der Geschäftsmieter

Dr. Armin Zucker

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