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Die Verwerfungen auf dem Finanzsektor erfassen die Realwirtschaft. Aufträge bleiben aus. Schwanken morgen auch die Schweizer Immobilienwerte? Wie sollen sich die Geschäftsmieter in diesen Zeiten verhalten?

Flexibilität ist König

Nach Personal- und Wareneinkauf stehen Mieten auf Platz 3 der Unternehmenskosten. Grund genug, den Standort und die Miete auf Einsparungs- und Optimierungsmöglichkeiten zu prüfen. Der Umzug an einen günstigeren Standort und die Verkleinerung der Mietfläche können massiv Kosten senken. Wer im Würgegriff teurer Mietverträge steckt, gerät rascher unter Druck. Seit vielen Jahren empfehlen wir ein vorzeitiges Kündigungsrecht des Mieters. Auch bei einem langjährigen indexierten Vertrag ist es möglich, ein vorzeitiges Auszugsrecht abzumachen. Glücklich jene Mieter, die über eine solche Ausstiegsmöglichkeit verfügen.

Abschlagzahlung

Wer langfristig im Mietvertrag gebunden ist, kann den vorzeitigen Auszug mit einer Abschlagszahlung versuchen. Wird dem Vermieter das Ausfallrisiko überzeugend und konkret dargelegt, so entlässt er den Mieter vielleicht gegen eine Pauschale. Der Vermieter hat zu entscheiden, ob ihm der Spatz in der Hand lieber ist als die Taube auf dem Dach. Die letzten Rezessionen zeigten eindrücklich das Schadenpotential eines Mieterkonkurses für den Eigentümer und wie lange es dann dauert, bis die Räume vom Konkursverwalter wieder freigegeben werden. Ganz zu schweigen vom anschliessenden Leerstandsrisiko eines ruinierten Standortes.

Mietzinsreduktion verlangen

Auch bei Verbleiben im Mietobjekt gibt es Chancen für den Geschäftsmieter. Ersuchen Sie proaktiv beim Vermieter um Mietzinsreduktion, um die Frostperiode zu überstehen. Belegen Sie die schlechte Lage der Firma mit fundierten Zahlen, wenn möglich versehen mit dem Testat der Revisionsstelle. Faire Vermieter sind oft bereit, dem Geschäftsmieter zumindest vorübergehend finanzielle Erleichterung zu gewähren, wenn dadurch ein guter Mieter erhalten bleibt. Selbst harte Eigentümer gewähren Reduktionen, wenn sie das Recht auf Rückforderung in besseren Zeiten erhalten (sogenannte Nachbesserung).

Zuwarten mit Vertragsverlängerung

Wir prognostizieren sinkende Mieten für Büro- und Geschäftsräume auf breiter Front ab Beginn 2009. Wer mit dem Abschluss des Neuvertrages zuwartet, wird Geld sparen. Eigentümer brauchen vollvermietete Immobilien gegenüber der Bank. Eine durchgehende Vermietung erhöht den Belehnungswert. Auch wer in den nächsten 24 Monaten einen kommerziellen Mietvertrag verlängert, soll sich Zeit lassen, Alternativen zu prüfen und schon für die laufende Miete Reduktion verlangen.

 

Mit den besten Wünschen für das kommende Jahr.


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Mit freundlichen Grüssen
Verband der Geschäftsmieter

Dr. Armin Zucker

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